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Nutzungsbedingungen für das Siegel „Ladeindex-geprüft“

Fassung 1.0 · gilt ab 8. September 2026

§ 1 Was das Siegel aussagt

Das Siegel bescheinigt, dass ein Betreiber zum Zeitpunkt der Ausstellung die veröffentlichten Kriterien erfüllt hat — insbesondere eine Zuverlässigkeit im oberen Quartil seines Landes, eine Mindestzahl bewerteter Ladepunkte und eine ausreichende Datenreife.

Die jeweils geltenden Kriterien stehen öffentlich auf der Methodikseite. Sie sind Teil dieser Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Fassung.

Das Siegel ist keine Zusage für die Zukunft. Es sagt aus, was gemessen wurde, nicht, was sein wird.

§ 2 Was eingeräumt wird

Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Siegel in seiner Außendarstellung zu verwenden: auf Website, in Druckstücken, in Angeboten und an der Ladestation.

Ein Entgelt für die Nutzung fällt an, wenn es im Auftrag vereinbart ist. Die Bewertung selbst ist unentgeltlich und vom Entgelt unabhängig — sie entsteht aus öffentlichen Daten und wird nicht erworben.

§ 3 Wie es verwendet werden muss

  1. Unverändert. Keine Änderung an Form, Farbe, Beschriftung oder Seitenverhältnis. Eine Verkleinerung ist zulässig, solange die Jahresangabe lesbar bleibt.
  2. Mit Verweis. Jede Verwendung im Netz verweist auf die Prüfseite `/siegel/{id}`. Dort steht der Live-Status — auch dann, wenn er inzwischen widerrufen ist.
  3. Mit Jahr und Bezug. Aus der Darstellung muss hervorgehen, für welchen Zeitraum und für welche Einheit das Siegel gilt.
  4. Ohne Erweiterung der Aussage. Unzulässig sind Formulierungen wie „bestes Netz“, „geprüft und empfohlen“ oder „zertifiziert nach Ladeindex-Norm“. Das Siegel sagt, was in § 1 steht, und nicht mehr.

Der eingebettete Code steht im Kundenportal bereit und erfüllt diese Anforderungen von selbst. Wer ihn verwendet, muss sich um § 3 nicht kümmern.

§ 4 Laufzeit

Das Siegel gilt für den bei der Ausstellung genannten Zeitraum, längstens zwölf Monate. Es verlängert sich nicht selbsttätig; die Kriterien werden zur Verlängerung neu geprüft.

§ 5 Widerruf

Der Anbieter widerruft das Siegel, wenn

- die Kriterien nicht mehr erfüllt sind, - die zugrunde liegenden Daten sich als unrichtig erweisen, - es entgegen § 3 verwendet wird, oder - der Betreiber es in einer Weise einsetzt, die über seine Aussage hinausgeht.

Der Widerruf wird begründet und dem Betreiber mitgeteilt. Bei Wegfall der Kriterien erhält er zuvor 14 Tage Gelegenheit zur Stellungnahme; bei missbräuchlicher Verwendung wirkt der Widerruf sofort.

Die Prüfseite zeigt den Widerruf binnen fünf Minuten. Der Betreiber entfernt das Siegel binnen 14 Tagen aus allen eigenen Medien; für Druckstücke, die bereits im Umlauf sind, gilt diese Pflicht nicht.

Ein Entgelt für die Restlaufzeit wird anteilig zurückerstattet, außer bei Widerruf wegen missbräuchlicher Verwendung.

§ 6 Rechte am Zeichen

Das Zeichen und die Bezeichnung „Ladeindex-geprüft“ verbleiben beim Anbieter. Das Nutzungsrecht endet mit dem Siegel; eine Registrierung des Zeichens durch den Betreiber oder die Verwendung verwechselbarer Zeichen ist ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet die methodisch korrekte Ermittlung der Kriterien. Er gewährleistet nicht, dass das Siegel eine bestimmte Wirkung bei Kunden, Ausschreibungen oder Dritten entfaltet.

Für Schäden aus einem berechtigten Widerruf haftet der Anbieter nicht. Für einen unberechtigten Widerruf gilt § 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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